Der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Cloppenburg-Vechta, Alexander Bartz (SPD), begrüßt die Verabschiedung des Heizungsgesetzes: „Bis 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral leben. Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Unmittelbar gelten die Vorschriften über den Anteil Erneuerbarer Energien zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten.“
„Das Gesetz zeigt konkrete Wege auf, wie wir das allgemeine Ziel zur Klimaneutralität bis 2045 im Gebäudebereich in den nächsten Jahren praktisch umsetzen können. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Umstieg auf Erneuerbare Energien und für mehr Energieeffizienz. Die Maßnahmen sind technologieoffen und gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. Damit schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit für die Menschen im Land.“
Für den allgemeinen Wohnungsbestand wirkt das Gesetz erst mit einer Wärmeplanung, die durch die Kommunen bis spätestens zum 30. Juni 2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern zu erstellen ist. Wer und wie zukünftig vom Heizungsgesetz betroffen ist, hängt maßgeblich von der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung ab.
Bartz betont: „Wenn man Klimaschutz ernst nimmt, muss für die Bürgerinnen und Bürger klar sein, wie der Heizungstausch funktioniert. Dabei ist wichtig, dass grundsätzlich funktionierende Heizungen weiter betrieben und Reparaturen weiterhin möglich sind. Austauschpflichten gibt es nur in wenigen Fällen und bereits nach geltendem Recht. Spätestens zum 31. Dezember 2044 endet der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungen. Uns geht es um die Aufklärung und Zukunftssicherung: niemand muss frieren, niemand wird alleine gelassen und niemand wird finanziell überfordert.“
Bartz unterstreicht die sozialdemokratische Handschrift sowohl in Bezug auf die ausgeweiteten Anwendungsmöglichkeiten von Erneuerbaren Energien, die sozial gerechte Förderung und den verstärkten Mieterschutz: „Mit den Änderungen haben wir die Ermöglichung der Wärmewende für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. Die Investitionskosten für den Heizungstausch werden in Höhe von bis zu 70 Prozent gefördert. Förderungen von Energieeffizienzmaßnahmen können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Besondere Bedürfnislagen und Härtefälle können darüber hinaus berücksichtigt werden. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet.“
Deshalb setzt die SPD auf Informationen und Beratung. Der Abgeordnete verweist auf zahlreiche Informationsmöglichkeiten, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, steht aber auch selbst bereit, weitere Informationen zu geben.