Wenn am 1.1.2024 das sogenannte Heizungsgesetz in Kraft tritt, gilt zunächst nur in Neubaugebieten, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden greift die Regelung für neue Heizungen erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Die Wärmeplanung wird verdammt wichtig, denn sie wird aufzeigen, welche klimafreundlichen Heizungslösungen in Eurer Straße künftig überhaupt möglich sind. Auf dieser Basis könnt Ihr dann schauen, welche Option am besten zu Euch passt — zum Beispiel Wärmepumpe oder Fernwärme.
Den dafür beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir heute in erster Lesung im Bundestag beraten.
Große Städte mit über 100.000 Einwohnern sollen diese Wärmepläne demnach bis Mitte 2026 erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. Erst dann müssen Eigentümer und Eigentümerinnen bei neu eingebauten Heizungen klimafreundliche Lösungen wählen.
Wichtig: Erst wenn die alte Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, muss eine neue eingebaut oder ein Netzanschluss geplant werden. Dieser Zeitpunkt kann dann auch nach der Vorlage der kommunalen Wärmeplanung in der jeweiligen Gemeinde liegen.
Als Nächstes geht es in den Ausschüssen nun an die Details. Ich halte Euch natürlich auf dem Laufenden!