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14. Oktober 2023
Bundestag

Erneu­er­bar Hei­zen – Wär­me­wen­de gemein­sam meis­tern

Erneu­er­bar Hei­zen – Wär­me­wen­de gemein­sam meis­tern
14. Oktober 2023
Bundestag
Wenn am 1.1.2024 das soge­nann­te Hei­zungs­ge­setz in Kraft tritt, gilt zunächst nur in Neu­bau­ge­bie­ten, dass neu ein­ge­bau­te Hei­zun­gen min­des­tens zu 65 Pro­zent mit erneu­er­ba­rer Ener­gie betrie­ben wer­den müs­sen. Bei bestehen­den Gebäu­den greift die Rege­lung für neue Hei­zun­gen erst, wenn eine kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung vor­liegt.
Die Wär­me­pla­nung wird ver­dammt wich­tig, denn sie wird auf­zei­gen, wel­che kli­ma­freund­li­chen Hei­zungs­lö­sun­gen in Eurer Stra­ße künf­tig über­haupt mög­lich sind. Auf die­ser Basis könnt Ihr dann schau­en, wel­che Opti­on am bes­ten zu Euch passt — zum Bei­spiel Wär­me­pum­pe oder Fern­wär­me.
Den dafür beschlos­se­nen Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung haben wir heu­te in ers­ter Lesung im Bun­des­tag bera­ten.
Gro­ße Städ­te mit über 100.000 Ein­woh­nern sol­len die­se Wär­me­plä­ne dem­nach bis Mit­te 2026 erstel­len, klei­ne­re Kom­mu­nen bis Mit­te 2028. Erst dann müs­sen Eigen­tü­mer und Eigen­tü­me­rin­nen bei neu ein­ge­bau­ten Hei­zun­gen kli­ma­freund­li­che Lösun­gen wäh­len.
Wich­tig: Erst wenn die alte Hei­zung kaputt ist und nicht mehr repa­riert wer­den kann, muss eine neue ein­ge­baut oder ein Netz­an­schluss geplant wer­den. Die­ser Zeit­punkt kann dann auch nach der Vor­la­ge der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung in der jewei­li­gen Gemein­de lie­gen.
Als Nächs­tes geht es in den Aus­schüs­sen nun an die Details. Ich hal­te Euch natür­lich auf dem Lau­fen­den!
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