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26. Januar 2023
Bundestag

Bartz for­dert Indus­trie­strom­preis zur Unter­stüt­zung ener­gie­in­ten­si­ver Unter­neh­men

Bartz for­dert Indus­trie­strom­preis zur Unter­stüt­zung ener­gie­in­ten­si­ver Unter­neh­men
26. Januar 2023
Bundestag

Im Deut­schen Bun­des­tag hat die Ampel-Regie­rung ent­schie­den, eine Gas- und Strom­preis­brem­se im März 2023 ein­zu­füh­ren, um nicht nur pri­va­ten Haus­hal­ten unter die Arme zu grei­fen, son­dern auch den ener­gie­in­ten­si­ven Unter­neh­men Unter­stüt­zung zukom­men zu las­sen. Der Bun­des­ab­ge­ord­ne­te der SPD für den Wahl­kreis Clop­pen­burg-Vech­ta, Alexander Bartz, befür­wor­tet und unter­stützt die­se Maß­nah­me aus­drück­lich, da sie den Unter­neh­men, beson­ders vor Ort, sowohl die Wett­be­werbs­fä­hig­keit erhal­ten als auch eine Sicher­heit für die nächs­ten Mona­te bie­tet.

 

Laut dem Bun­des­ver­band der Ener­gie- und Was­ser­wirt­schaft (BDEW) hat sich der durch­schnitt­li­che Strom­preis für klei­ne bis mitt­le­re Indus­trie­be­trie­be (ohne Strom­steu­er) um 70% (21,9 ct/kWh) für Neu­ab­schlüs­se im 2. Halb­jahr 2022 erhöht. Um die­sen Trend ent­ge­gen­zu­wir­ken, hat die Bun­des­re­gie­rung im Dezem­ber 2022 die Gas- und Strom­preis­brem­se beschlos­sen, die ab März 2023 auch rück­wir­kend für die Mona­te Janu­ar und Febru­ar gilt sowie antrags­frei vor­ge­nom­men wird. Für die Indus­trie bedeu­tet dies, dass der Net­to-Arbeits­preis für Gas auf 7ct/kWh für 70% des Gas-Ver­brauchs gede­ckelt wird. Dar­über hin­aus wird der Net­to-Arbeits­preis für Strom­kos­ten für mitt­le­re und gro­ße Unter­neh­men mit einem Ver­brauch von mehr als 30.000 kWh/Jahr auf 13ct/kWh für 70% des his­to­ri­schen Ver­brauchs gede­ckelt. Für den Ver­brauch dar­über hin­aus wird in bei­den Fäl­len der regu­lä­re Markt­preis gezahlt.

Des Wei­te­ren wur­den der Spit­zen­aus­gleich für ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men und Erleich­te­run­gen im Insol­venz­recht bis Ende 2023 ver­län­gert. Eben­so kön­nen ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men bis zum 28. Febru­ar beim zustän­di­gen Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le Zuschüs­se für die Kos­ten von Erd­gas und Strom im Rah­men des Ener­gie­kos­ten­dämp­fungs­pro­gramms bean­tra­gen. Damit kön­nen die Mehr­kos­ten für Novem­ber und Dezem­ber 2022 aus­ge­gli­chen wer­den.

Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Alexander Bartz stellt dazu klar: „Die deut­sche Wirt­schaft braucht den Indus­trie­strom­preis, um wei­ter wett­be­werbs- und hand­lungs­fä­hig zu blei­ben. Des­halb beto­ne ich mei­ne For­de­rung nach einem Indus­trie­preis.“ Laut Bartz habe die Ampel-Regie­rung mit der Gas- und Strom­prei­se deut­lich gemacht, dass sie den (ener­gie­in­ten­si­ven) Unter­neh­men unter die Arme grei­fen wird. „Mit die­sen sowie wei­te­ren Hil­fen sichert die Regie­rungs­ko­ali­ti­on die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­or­tes Deutsch­land. Dar­über hin­aus wer­den auch regio­na­le klei­ne Unter­neh­men, auch hier in unse­rer Regi­on, nicht allein gelas­sen“, erklärt Bartz. Damit reagie­re die Ampel-Koali­ti­on ange­mes­sen auf die aktu­el­le Kri­sen­si­tua­ti­on und mache deut­lich, dass sie sowohl den Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­bern als auch den Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern Sicher­heit über die aktu­el­len Gescheh­nis­se hin­aus bie­ten wird.

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