Häuslebauer aufgepasst: Seit Dienstag können wieder finanzielle Zuschüsse über verschiedene Förderprogramme beantragt werden!
Konkret geht es um die Programme „Klimafreundlicher Neubau“, „Altersgerechter Umbau“ und „Genossenschaftliches Wohnen“. Anträge für diese Förderungen können bei der staatlichen KfW-Bank gestellt werden.
Klimafreundlicher Neubau:
Für besonders klimafreundliche Wohngebäude sind zinsverbilligte Kredite von bis zu 150.000 Euro möglich. Gefördert wird sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Gebäude.
Altersgerechter Umbau:
Ihr müsst umbauen, um altersbedingte Barrieren im Wohngebäude zu beseitigen? Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt sogar 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) erstattet.
Genossenschaftliches Wohnen:
Zinsverbilligte Kredite gibt es auch für die Neugründung oder Beteiligung an einer Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung von bis zu 100.000 Euro ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden.
Ein gutes und wichtiges Zeichen für die zuletzt schwächelnde Baukonjunktur!